Bedingungen
für den
Gastaufnahmevertrag (AGB)
- Der
Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung der
Wohnung vom Gast bestellt und von den Vermietern bestätigt
worden ist. Die
Bestätigung
bedarf der Schriftform (auch per Fax oder Email).
Wird der Vertrag per Internet geschlossen, gilt eine Widerrufsfrist von
8 Tagen, in der der Vertrag kostenfrei storniert werden kann. Die
Widerrufsfrist erlischt, sobald der Gast eine Anzahlung geleistet hat.
- Der zwischen
Gast und Vermieter geschlossene Gastaufnahmevertrag verpflichtet beide
Seiten zur Einhaltung.
- Die Vermieter
sind dem Gast gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet, wenn
die Wohnung für die vereinbarte Zeit nicht bereitgestellt
werden kann und ein gleichwertiger Ersatz nicht zur Verfügung
steht.
- Der Gast ist
den Vermietern gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet, wenn
die von ihm bestellte Wohnung für die vereinbarte Zeit nicht
in vollem Umfang in Anspruch genommen wird. Der Schadensersatz
beträgt 80% des vereinbarten Mietpreises. Die Vermieter sind
verpflichtet, im Falle der Nichtinanspruchnahme die freigestellte
Wohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten und den daraus
erzielten Erlös mit der Schadensersatzsumme zu verrechnen, um
den Schaden möglichst gering zu halten. Unabhängig
davon ist vom Gast eine Stornierungsgebühr von 30,00
€ zu entrichten (dies gilt auch für
Termin-Änderungen). Bis zur anderweitigen Vermietung hat der
Gast für die Dauer des Vertrages den so errechneten Betrag zu
zahlen.
Für den Gast empfiehlt sich der Abschluß einer
Reise-Rücktrittsversicherung z. B. bei einem
Reisebüro.
- An- und
Abreisetag gelten als ein Tag. Am Anreisetag steht dem Gast die Wohnung
frühestens ab 14.00 Uhr zur
Verfügung. Am Abreisetag muß die Wohnung bis
spätestens 10.00 Uhr geräumt sein.
Die Anreise soll in der Zeit zwischen 14 und 16 Uhr erfolgen.
- Die Mietzahlung
erfolgt im Voraus, wobei ca. 20% Anzahlung sofort bei
Vertragsabschluß und der Restbetrag bis 14 Tage vor Anreise
zu zahlen sind. Der Vermieter behält sich vor, den Vertrag zu
stornieren, bzw. die Nutzung der Wohnung zu verwehren, wenn diese
Zahlungsvereinbarungen vom Gast nicht eingehalten werden.
- Die
vereinbarten Miet-Preise gelten für die im Vertrag genannte
Personenzahl. Die Vermieter behalten sich vor, für nicht
angemeldete Personen einen Aufpreis von 10,00 € pro Tag und
Person zu berechnen. Diese Regelung gilt auch für
Dauerbesucher, wenn die durch mehrtägigen Aufenthalt dieser
Personen zusätzlich entstehende Inanspruchnahme der Wohnung
einem Bewohnen gleichkommt. Dabei ist unerheblich, ob Dauerbesucher in
dem Haus tatsächlich übernachten oder sich nur
tagsüber dort aufhalten.
- Der Gast
verpflichtet sich das Wohnungseigentum und Inventar mit Sorgfalt zu
behandeln und haftet für Schäden, die er oder seine
Mitbewohner an dem Eigentum der Vermieter verursachen. Im Schadensfalle
hat der Gast die Vermieter über Art und Umfang des Schadens
spätestens bei Abreise zu informieren. Bei Schäden,
die sofort behoben werden müssen oder die
Wohnqualität erheblich beeinträchtigen, sind die
Vermieter oder die Objektbetreuung unverzüglich zu
unterrichten. Der Gast ist nicht befugt, eigenmächtig
Reparaturen oder Nachbesserungen im Schadensfalle vorzunehmen. Für die
Benutzung von Fahrrädern und Bollerwagen
etc. gelten gesonderte Bedingungen >>>
s. Anlage AGB2.
- Der Gast ist
verpflichtet, am Anreisetag den Kurbeitrag gemäß
aktueller Satzung bei der vom Vermieter beauftragten Objektbetreuung zu
entrichten. Die Kurkarten werden durch die Objektbetreuung ausgestellt
und dem Gast ausgehändigt. Eine Erstattung zuviel gezahlter
Kurbeiträge kann weder durch die Objektbetreuung noch durch
den Vermieter erfolgen, sondern ist ggf. bei der Stadt Cuxhaven zu
beantragen.
- Für
die Objektbetreuung einschließlich Endreinigung ist am Tag
der Anreise vor Ort eine Servicepauschale zu entrichten. In
dieser Pauschale nicht enthalten ist die Beseitigung grober, das
normale Maß übersteigende Verunreinigungen,
liegengebliebener Abwasch oder Müll sowie die Reinigung von
Backofen, Mikrowelle, Kochplatten und Kühlschrank. Die
Vermieter behalten sich vor, zusätzlich entstehende
Reinigungskosten vom Gast nachzufordern.
- Die Vermieter
rechnen mit Sozialträgern keine Sozialzuschüsse
für Familienerholung usw. ab.
- Das
Mitbringen von Haustieren (auch Kleintieren, Nager, Vögel,
Reptilien usw.) ist generell untersagt. Im Falle des Zuwiderhandelns
gilt eine Konventionalstrafe in Höhe von 50,00 € pro
Tag als
vereinbart. Im Haus darf nicht geraucht werden! (Rauchen auf der
Terrasse ist gestattet)
- Die Vermieter
weisen gem. § 19 UStG keine Umsatzsteuer aus.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ist Cuxhaven.
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