Der
Kurbeitrag (auch Kurtaxe genannt) berechnet sich ohne
Ausnahme nach der
Anzahl der Übernachtungen.
Die Höhe des Kurbeitrags
ist nach Kurzone 1 und 2 sowie nach Haupt- und Nebensaison gestaffelt.
Zur Hauptsaison wird auch die Zeit um
Ostern und die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gerechnet.
Duhnen und Döse
gehören zur Kurzone 1 und damit fallen ab 2017 folgende
Kurbeiträge
für den Gast an:
A - Hauptsaison
|
01.05. - 31.10. sowie Ostern und
Weihnachten/Silvester |
2,60 € pro Person und Tag |
B - Nebensaison
|
01.11. - 30.04. (Ausnahmen siehe oben) |
1,60 € pro
Person und Tag |
Als Saison A gilt die Zeit vom 01.01.-07.01., 10.04.-23.04., 01.05.-31.10. und 23.12.-31.12.,
als Saison B gilt die übrige Zeit eines jeden Jahres.
Die Übernachtung des Saisonwechsels ist jeweils der endenden Saison zuzurechnen
Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und
Schwerbehinderte (GdB100) sind von der Zahlung des Kurbeitrages
befreit.
Die Strandbenutzungsgebühr ist im
Kurbeitrag enthalten. Weitere Details finden Sie in der Tourismusabgabensatzung
der Stadt Cuxhaven
Bitte
beachten:
Die
hier genannten Saisonzeiten der Stadt Cuxhaven
gelten nur
für den Kurbeitrag.
Unsere
Miet-Saisonzeiten
lt. unserer Preisliste sind nicht mit
diesen Zeiten identisch.
Für
die Mietpreise gelten
die Saison-Zeiten in unserer Preisliste!
Als
Vermieter sind wir verpflichtet diese Abgaben von unseren
Gästen einzuziehen und an die Stadt Cuxhaven
abzuführen.
Wir
haben mit der Durchführung unsere Objektbetreuung vor Ort beauftragt, die Ihnen bei Anreise die Kurkarten aushändigt.

(Alle
Angaben ohne
Gewähr)
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